Rechts­ge­bie­te

Dr. Tho­mas Thö­neUnse­re Rechts­ge­bie­te

Arbeits- und Dienst­ver­trags­recht
Wir beglei­ten und ent­wi­ckeln Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men, Sozi­al­plä­ne, Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, ‑stil­le­gun­gen, Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren, sowie im Beson­de­ren den Kauf und Ver­kauf von Unter­neh­men. Wir set­zen Anstel­lungs­ver­trä­ge für Vor­stän­de, Geschäfts­füh­rer, Ange­stell­te, Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren und Ent­las­sungs-/Di­enst­auf­he­bungs­ver­trä­ge auf. Des Wei­te­ren sind wir für arbeits­neh­men­de Man­dan­ten in der Prü­fung von Arbeits­ver­trä­gen, Kündigungsschutz‑, Insolvenzgeld‑, Wett­be­werbs­ver­bots­kla­gen tätig.
Bank- und Kapi­tal­markt­recht
Im Bank­recht betreut Herr Rechts­an­walt Dr. Thö­ne sei­ne Man­dan­ten rund um das The­ma Bank­kon­to, prüft Dar­le­hens­ver­trä­ge und All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Ban­ken auf deren Wirk­sam­keit. Dane­ben berät er, wenn eine Fehl­über­wei­sung oder Falsch­bu­chung erfolgt ist oder Sie eine Bera­tung zu den ver­schie­de­nen Anla­ge­mög­lich­kei­ten wün­schen.
Han­dels- und Gesell­schafts­recht, ins­be­son­de­re Genos­sen­schafts­recht
Han­dels­recht und Gesell­schafts­recht sind Kern­ge­bie­te des Wirt­schafts­rechts. Das Han­dels­recht ergänzt als Son­der­pri­vat­recht der Kauf­leu­te das BGB. Zu den Schwer­punk­ten der Vor­le­sung gehö­ren der Kauf­manns­be­griff, das Han­dels­re­gis­ter, das Unter­neh­mens- und Fir­men­recht, die kauf­män­ni­sche Stell­ver­tre­tung und die Han­dels­ge­schäf­te (vor allem der Han­dels­kauf). Das Gesell­schafts­recht regelt die Grün­dung, die Auf­lö­sung, die inne­re Struk­tur und die Außen­be­zie­hun­gen von Per­so­nen­mehr­hei­ten. Die Vor­le­sung behan­delt die Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (BGB-Gesell­schaft, OHG, KG) und die Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (GmbH, AG).
Fami­li­en- und Erbrecht
Wir bera­ten, häu­fig im Zusam­men­hang mit den Anfor­de­run­gen, die sich aus Fami­li­en­un­ter­neh­men erge­ben, in Fra­gen des ehe­li­chen Güter­rechts und gestal­ten ent­spre­chen­de Ver­trä­ge unter Berück­sich­ti­gung mög­li­cher Schei­dungs­fol­gen. Wir neh­men uns aller Schei­dungs­fol­ge­sa­chen an, ins­be­son­de­re die Gel­tend­ma­chung und Abwehr von Unter­halts­an­sprü­chen, Fra­gen der Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung, des Ver­sor­gungs­aus­gleichs und der elter­li­chen Sor­ge. Dabei suchen wir wirt­schaft­lich ange­mes­se­ne außer­ge­richt­li­che Lösun­gen. Gelingt dies nicht, ver­tre­ten wir die Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten vor Gericht.
Insol­venz- und Sanie­rungs­recht
Insol­venz droht? Höchs­te Zeit zum Han­deln! Wenn Ihrem Geschäfts­part­ner die Insol­venz droht, ist rasches Han­deln gefragt. Auch in schein­bar aus­sicht­lo­ser Lage ste­hen oft­mals Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung, um einen Aus­fall Ihrer For­de­rung oder auch die Insol­venz Ihres Geschäfts­part­ners abzu­wen­den. Die Gewäh­rung eines Sanie­rungs­kre­di­tes, die Ein­bin­dung von Dritt­si­che­rungs­ge­bern oder der Ver­kauf Ihrer For­de­rung sind nur eini­ge davon. Wir unter­stüt­zen Sie dabei!
Immo­bi­li­en­recht
Ob Woh­nungs­kauf oder Haus­bau: Käu­fer, Ver­käu­fer und Bau­her­ren sind bei Fra­gen des Immo­bi­li­en­rechts stets indi­vi­du­ell gefor­dert. Wer bei­spiels­wei­se Eigen­tü­mer wer­den will, kommt am Immo­bi­li­en­recht nicht vor­bei. Denn vor Abschluss des Kauf­ver­tra­ges gilt es, das Grund­buch genau zu durch­leuch­ten. Woh­nungs­käu­fer soll­ten zudem die Tei­lungs­er­klä­rung unter­su­chen und die Regeln im Wohn­ei­gen­tums­recht ken­nen. Häus­le­bau­er haben es da nicht unbe­dingt leich­ter: Sie müs­sen sich Bau­recht und Bebau­ungs­plan vor­knöp­fen, sowie einen ordent­li­chen Schwung Anträ­ge stel­len. Auch wer bereits Eigen­tü­mer ist muss sich trotz­dem hin und wie­der durch den Para­gra­phen­dschun­gel kämp­fen.
Ver­trags­ge­stal­tun­gen
Ein guter Ver­trag wird in einer Viel­zahl ein­zel­ner Schrit­te ent­wi­ckelt und auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se der Ver­wen­der abge­stimmt. Teil­wei­se kann dabei auf Stan­dards zurück­ge­grif­fen und damit die Effi­zi­enz gestei­gert wer­den. An ver­schie­de­nen Stel­len des Pro­zes­ses der Ver­trags­ge­stal­tung sind jedoch immer auch indi­vi­du­el­le Akti­vi­tä­ten erfor­der­lich. Durch die sorg­fäl­ti­ge Ver­trags­ge­stal­tung kann ein Regel­werk geschaf­fen wer­den, wel­ches in gro­ßem Maße zur spä­te­ren Ver­mei­dung von Strei­tig­kei­ten und den damit ver­bun­de­ne Mehr­kos­ten bei­trägt.

Wir küm­mern uns. Kom­pe­tent und zuver­läs­sig.Erst muss Ver­trau­en geschaf­fen wer­den, damit aus Bera­tung ein Guter Rat wird.

Wir bie­ten Ihnen die Qua­li­tät und Krea­ti­vi­tät Hil­fe­stel­lung bei der Gestal­tung Ihrer Unter­neh­mung und indi­vi­du­el­len Lösun­gen.

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